WTFPL – Das ist Popkultursprech als Lizenzform: Do What The Fuck You Want To Public License. „Mach doch was du willst“ so könnte man die WTFPL höflich übersetzen. Nicht immer steckt im Namen der Lizenz so direkt und unbürokratisch der Gehalt ihrer Vereinbarung. Die Möglichkeiten von Lizenzgebung im Netz sind vielfältig – aber auch ein wenig unübersichtlich. Freie Lizenzen für Software und Inhalte spielen in der Diskussion um Open Source bzw. Content eine Rolle, aber auch im Alltag von Kultureinrichtungen, die sich online bewegen. Ganz allgemein: Wer es mit kreativen Inhalten im Netz zu tun hat, oder selbst Text, Bild oder Ton ins Netz stellen will, sollte sich zumindest ein wenig mit den möglichen Lizenzen auskennen.
Open Source, Open Content – Die verschiedenen Lizenzen
Als erste ausgearbeitete freie Lizenz waren die GNU General Public Licenses im Umlauf. Die Software-Lizenz sollte Code unter einem freien Lizenzierungsmodell zugänglich machen. Die Grundsätze der Bewegung hat Richard M. Stallman 1985 in einem Manifest niedergeschrieben. Um zu gewährleisten, dass EntwicklerInnen, die mit GNU-Software arbeiten, den Wissenspool ebenfalls nähren, verpflichtet die Lizenz ihre NutzerInnen zur Weitergabe der Derivate unter gleichen Bedingungen (Copyleft). Die Idee freier Lizenzen geht also auf die Software-Entwicklung zurück, die durch freien Code kollaborative Arbeiten ermöglichen wollte. Weitere Lizenzen für „freie Software“ sind u.a. die Apache-Lizenz und die BSD-Lizenz, wobei letztere sich von der GNU dadurch unterscheidet, dass der Quellcode nicht mit veröffentlicht werden muss. Die Apache-Lizenz (2.0) ist hingegen mit der GNU GPL (Version 3) kompatibel. Da parallel zur Software auch die Handbücher zur Nutzung lizensiert werden mussten, entwickelte sich die GNU Free Documentation License. Diese wird heute auch für anderweitig freie Inhalte verwendet. Auch Wikipedia ist unter GNU lizensiert.
Im Open-Content-Bereich haben sich in den letzten Jahren die Creative Commons (CC) für „freie Inhalte“ durchgesetzt. Während ältere Lizenzen mit relativ komplexen Texten auf unsicherer Gesetzeslage operieren, sind die Creative-Commons-Lizenzen relativ allgemeinverständlich gehalten. Icons und Abkürzungen ermöglichen den NutzerInnen den schnellen Überblick über Bedingungen der Lizenznutzung. Die vier Kernelemente sind die Variablen „BY“, „NC“, „ND“ und „SA“, die auch durch Piktogramme symbolisiert werden können.

Namensnennung („BY“) ist in fast allen Lizenzformen vorgeschrieben, mit „NC“, einem durchgestrichenen Euro- oder Dollar-Symbol, wird angezeigt, dass das Werk nicht kommerziell benutzt werden darf, „SA“ schreibt mit „share alike“ die Weitergabe unter gleichen Bedingungen vor und eine Weiterbearbeitung wird mit „ND“ („no derivatives“) ausgeschlossen. Aus der Kombination dieser vier Variablen ergeben sich die verschiedenen CC-Lizenzen. Die GNU Free Documentation License entspräche im CC-System demzufolge der CC-BY-SA-Kobination. „Ganz“ frei ist nur die CC0-Lizenz. Die Vorteile von CC-Lizenzen liegen in der übersichtlichen Kombinations- und Rekombinationsmöglichkeit der Modelle sowie in der Kompatibilität mit dem deutschen Urheberrecht. Und das ist gar nicht so einfach…

Freie Lizenzen und das deutsche Urheberrecht
Sich von seinen Urheberrechten loszusagen scheint zunächst einmal sehr einfach. Doch kein Copyright anzugeben, bedeutet nicht automatisch, dass die Urheberrechte entfallen. Während das ©-Zeichen nach US-amerikanischem Recht bei urheberrechtlich geschützten Werken angegeben werden muss, um den Schutz zu gewährleisten, ist in Deutschland jedes Werk, das schutzfähig ist, standardmäßig geschützt. Das heißt: Urheberrechtsfähige Werke, also Werke die einen gewissen Grad an Innovation und individuell zurechenbare Leistung aufweisen, unterliegen automatisch dem Urheberrecht. Erst eine Lizensierung unter einer freien Lizenz, etwa einer GNU- oder CC-Lizenz übergibt das Werk rechtsgültig der Allmende. Urheberrechtlich geschützte Werke werden 70 Jahre nach dem Tod des Autors übrigens automatisch zum Gemeingut.
Eine deutsche Lizenz für freie Inhalte ist die UVM-Lizenz, die bereits vor den CC-Lizenzen im deutschsprachigen Raum verwendet wurde. Sie wurde 2003 vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) im Auftrag des Kompetenznetzwerks Universitätsverbund Multimedia (UVM) in Nordrhein-Westfalen entwickelt und ist speziell auf deutsches und europäisches Recht abgestimmt. Sie erlaubt komplexere Bestimmungen z.B. in Bezug auf die Namensnennung, die je nach Veränderungsgrad des Ursprungsproduktes vorgeschrieben bzw. nicht erlaubt ist. Eine französische Lizenz für freie Inhalte ist die „Licence Art Libre“, die ebenso wie die UVM eine Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt. Diese Lizenz für freie Kunst zeichnet Werke aus, die auch kommerziell genutzt werden dürfen und entspricht damit der CC-BY-SA Lizenz.
Viele Wege führen nach Rom, nicht alle zur richtigen Lizenz
Durch die Vermischung von Rechtsräumen im globalen Netz und die internationale Zirkulation von Text, Bild und Ton entstehen oftmals rechtliche Unsicherheiten. Einige Lizenzmodelle sind untereinander kompatibel, andere schließen sich aus, Lizenztexte werden nicht immer aus dem Englischen übersetzt und die Verwendung von Symbolen wie dem © oder dem ℗ erfolgt häufig uninformiert. Wir hoffen, hier ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Die WTFPL-Lizenz gibt es übrigens wirklich. Sie ist jedoch aufgrund unsicherer Rechtslage nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Wer sein Werk im WTF-Modus weitergeben will, greift lieber auf die standardisierte CC0-Lizenz zurück. Mit der kann man sein Werk sicher (und fäkalsprachenfrei) der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

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